Viertklässler der VS Bad Vigaun besuchten kürzlich mit ihren Lehrerinnnen Susanne Fresacher und Johanna Doppler die Mittelschule. Dabei durften die Schüler/innen den Unterricht in verschiedenen Fächern mitverfolgen und die Räumlichkeiten begutachten. Besonders angetan waren sie vom Physiksaal. Mit einfachen, aber sehr anschaulichen Versuchen zeigte Physik- und Chemielehrer Peter Freund dort den Volksschüler/innen aus Bad Vigaun interessante naturwissenschaftliche Phänomene. Mini-Heißluftballons aus leeren Teesäckchen faszinierten das junge Publikum ebenso wie die Brausetabletten-Bombe und die implodierende Dose. Auch elektrische Schaltkreise und die Kraft des Magnetismus‘ lernten die Kinder spielerisch kennen.
Direktor Christoph Schönleitner begrüßte die kleinen Naturwissenschaftler/innen persönlich und freute sich über deren großes Interesse an der Mittelschule.
Liebe Schüler/innen, liebe Eltern!
Unsere (heuer gemeinsam mit der Volksschule beschlossenen) schulautonomen Tage bleiben aufrecht.
Die beiden Freitage nach den Donnerstag-Feiertagen sind also schulfrei: Freitag, 14. 05. und Freitag, 04. 06. 2021.
Wir wechseln ab 07. Jänner 2021 wieder ins Distance-Learning. Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
In der Schule sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig. Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.
Kontakte mit Eltern/Erziehungsberechtigten dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.
Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt.
Hier der Erlass des BMBWF: Schulbetrieb_ab_07_01_2021
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